Trainingscamp

Hallo Jungs und Mädels,

der Flugplatzbetreiber heisst Euch herzlich willkommen und wünscht Euch einen erlebnisreichen und unfallfreien Aufenthalt. Da im Trainingscamp mehrere Gruppen gleichzeitig untergebracht sein können, möchten wir Euch im Interesse aller Sportler bitten alles zu vermeiden, was in einer der schönsten und zu Springen interessantesten Regionen Deutschlands Stress verursachen könnte.

Beachtet daher bitte die nachstehenden Trainingscamp Bestimmungen:

1. Als Bewohner des Trainingscamps Peenemünde sind ausschliesslich Fallschirmspringer, deren Angehörige und Besucher aus Vereinen zugelassen. Zutritt zum Trainingscamp ist nur nach Anmeldung beim zuständigen Mitarbeiter des Flugplatzbetreibers (038371-28523) gestattet. Auf Verlangen des Flugplatzbetreibers oder dessen Mitarbeiters muss ein Mitglieds Ausweis vorgezeigt werden.
2. Das Trainingscamp befindet sich auf dem Flugplatzgelände und in einer Waldbrand gefährdeten Region, daher sind offene Feuer, die über das Grillen hinaus gehen strikt verboten.
3. Das Betreten des Vorfeldes ist nur durch den dafür vorgesehenen Zugang und nur unter Aufsicht oder mit Genehmigung eines Mitarbeiters des Flugplatzbetreibers gestattet. Daraus ergibt sich, dass das Trainingscamp-Gelände abseits des Sprungbetriebs zwingend nur durch die Einfahrt am hinteren Parkplatzgelände und nicht über das Vorfeldtor zu betreten oder verlassen ist.
4. Alle Betriebsflächen des Flugplatzes gelten als Sperrgebiet. Nur der für den Sprungbetrieb benötigte Anteil des Vorfeldes darf von den Personen betreten werden, die für die Abwicklung unmittelbar benötigt werden. Ein direktes überqueren des Vorfeldes unter Beachtung des Rollverkehrs gilt als Vereinbart.
5. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Trainingscamps. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Besonders betrifft dies den Sanitär-Container. Bitte hinterlassen Sie diese Einrichtung so, wie Sie sie auch vorzufinden wünschen. Es wird immer ein Headman pro Gruppe vereinbart, der sich in Absprache mit seinem Team um die Sauberkeit kümmert. Der Flugplatzbetreiber ist nicht für die Sauberkeit im Trainingscamp verantwortlich.
6. Tierhalter haben Sorge zu Tragen, dass andere Bewohner des Trainingscamps nicht belästigt werden. Tiere dürfen nicht mit aufs Vorfeld genommen werden. Hunde sind im Camp an der Leine zu führen und deren Kot ist gründlich zu entfernen.
7. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltschnüre, Zeltpflöke und anderes Zubehör gefärdet oder belästigt wird.
8. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf der Betonstrasse im Schritt- Tempo gestattet und diese dürfen nur zum be- und entladen dort abgestellt werden, ausgenommen sind Wohnmobile, Caravans und ähnliche. Diese sind auf dem befestigten Teil abzustellen, alle anderen Fahrzeuge sind grundsätzlich auf dem Parkplatz vor dem Trainingsgelände abzustellen. Das befahren der Zeltwiese ist generell untersagt.
9. Der Flugplatzbetreiber bzw. Platzwart sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Flugplatzgelände und im Interesse der Fallschirmsportler erforderlich erscheint.
10. Die Platzruhe dauert von 22:00 Uhr-07:00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren. Radios und ähnliche Geräte sind auf Zeltlautstärke zu stellen.
11. Die für das Trainingsgelände anfallenden Gebühren sind der folgenden Preisliste zu entnehmen und rechtzeitig vor der Abreise zu entrichten.
12. Mit der Bezahlung der Kautionen erklärt der Fallschirmsportler, dass er die Belehrung über die Gefahren am Flugplatz verstanden hat und des weiteren anerkennt, dass aus seinen Handlungen am Flugplatz keinerlei Haftungsanspruch geltend gemacht werden kann. 
13. Die Reinigung der Stellplätze und des Toilettencontainers obliegt den Sportlern. Sollten diese nicht in dem Zustand zurückgelassen werden, in dem sie vorgefunden wurden, behält sich die Trainingscampleitung vor, die Kautionen einzubehalten. 
14. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich. 
Peenemünde, den 27.05.2004                    Der Flugplatzbetreiber und Eure Piloten